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   VGH Bayern, 04.01.2004 - 3 CE 04.2651   

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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 31.03.2010 - 1 B 272/10

    Freigabeerklärung im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens

    Die Antragstellerin ist Beamtin des Landes Hessen und kann als solche an jede berufliche Schule in Hessen versetzt werden, sofern der Bedarf nicht durch eine andere Lehrkraft mit der Lehrbefähigung in dem Mangelfach ermessensfehlerfrei abgedeckt werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 3 CE 04.2651 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 28. März 2006 - 9 G 1117/06 - juris; VG Darmstadt, Urteil vom 26. November 2008 - 1 K 793/08.DA -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Dies rechtfertigt es nach Ansicht des Senats allerdings nicht, sie als bloße behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO zu qualifizieren, die nur gleichzeitig mit den gegen die Versetzung zulässigen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (so aber Nds.OVG, Beschluss vom 27.03.2009 - 5 ME 31/09 - OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 A 914.14 - HessVGH, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 B 98/17 - offengelassen von BayVGH, Beschluss vom 06.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, jeweils Juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Da es sich im Falle einer Abordnung um die vorübergehende, im Falle einer Versetzung um die endgültige Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, sind jeweils die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985 - 6 A 66/84 -, DVBl. 1985, 1247; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, juris).
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